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4.9.2010 : 2:14 : +0200

Historisches

Bert Brecht - unser Plärrer Lied

Bert Brecht, einer der berühmtesten Augsburger, konnte sich dem bunten Treiben nicht entziehen und schrieb um Jahr 1917 sein Plärrerlied:

Der Frühling sprang durch den Reifen
Des Himmels auf grünen Plan,
Da kam mit Orgeln und Pfeifen
Der Plärrer bunt heran.

Dort hab ich ein Kind gesehen
Das hat ein goldenes Haar
Und ihre Augen stehen
Ihr einfach wunderbar.

Und in der Sonne drehen
Die Karusselle dort
Und wenn sie stille stehen
Dann dreht mein Kopf sich fort.

Nachts ruhn die Karusselle
Wie Milchglasampeln still
Jede Nacht wird sternenhelle
Nun geht es wie es will.

Nun bin ich trunken, Mädel
Und trag zu aller Hohn
Statt meinem alten Schädel
Einen neuen Lampion.


Nun mag der Frühling gehen
Ich seh ihn immerdar
Ich hab ein Kind gesehen
Die hat ein goldenes Haar.

Die Wurzeln des Augsburger Plärrers

 

Die Wurzeln des Augsburger Plärrer lassen sich in der Geschichte der freien Reichsstadt länger als 1000 Jahre weit zurück verfolgen. Ursprünge waren die Dulten, welche auch heute noch gerne als Alternative zu den Kaufhäusern genutzt werden. Die Märkte unter freiem Himmel waren immer auch Bühne für Gaukler, Artisten, Zauberkünstler, Moritatensänger und Schießstandbetreiber.

Das Geplärre

Weniger beliebt war der Lärm, der regelmäßig die Anwohner der heutigen Maxstrasse um ihren Schlaf brachte. Nach Beschwerden entschloss man sich, das Geplärre von den Marktständen zu trennen. Als Platz bot sich der kleine Exerzierplatz vor den Toren Augsburgs an, wo bis heute zwei Mal im Jahr Attraktionen für Jung und Alt bis zu eine halben Million Besucher anlocken.

Klassiker

Trotz des technischen Fortschritts: Unter den Vergnügungsgeschäften gibt es richtige Klassiker. Sogenannte Geschicklichkeitsspiele wie Ringe- oder Ballwerfen erfreuten sich Ende des 19. Jahrhunderts genauso großer Beliebtheit wie Heute. Auch Pferdekarussels, Krinoline und Schiffschaukeln waren schon damals auf Volksfesten ein Magnet für Groß und Klein.

Die Bierzelte

Die Bierzelte, und somit auch die viel besungene Gemütlichkeit, kamen erst im Jahre 1927 auf den Plärrer. Bis 1926 galt noch das Alkoholverbot aus den Jahren des ersten Weltkrieges. Als zunächst der Ausschank von Heidelbeerwein genehmigt wurde, ging alles Schlag auf Schlag: Zuerst gab es eine Bierbude von Hasenbräu, und schon 1928 standen zwei Ausschank-Zelte zwischen den Buden der Schausteller. Inzwischen gehören die Bierzelte mit Ihren gastronomischen Angeboten und dem stimmungsreichen Musikprogramm unweigerlich zum Plärrer-Erlebnis!

Der Plärrer wird auf dem so genannten Kleinen Exerzierplatz bei den städtischen Freibädern an der Langenmantelstraße aufgebaut.

Dieses Volksfest kann auf eine mehr als tausendjährige Tradition zurückblicken. Bertolt Brecht, geboren in Augsburg, hat es im Jahr 1917 in seinem Gedicht Das Plärrerlied gewürdigt.

Der Plärrer ist ein Vergnügungspark, auf dem nur Schaustellergeschäfte zugelassen sind, die hauptsächlich aus Süddeutschland kommen.

Etwa eine halbe Million Besucher nutzen die Gelegenheit, diese einzigartige Mischung aus Hightech-Fahrgeschäften, nostalgischen Schaustellerbetrieben sowie gepflegter Gastronomie neben Imbissgeschäften zu erleben.

Das größtenteils umzäunte Gelände des Kleinen Exerzierplatzes wird in der Region, außer bei offiziellen Adressangaben, ebenfalls nur als Plärrer bezeichnet.

Es dient außerhalb der Volksfeste meist als kostenloser Parkplatz oder für andere Veranstaltungen. Weiterhin gastieren dort regelmäßig Wanderzirkusse. Die beiden stationären großen "Festzelte" werden gelegentlich für politische und Wahlkampfveranstaltungen genutzt.

Die großen Feuerwerke, die jeweils am Freitagabend abgebrannt werden, gehören zu den Höhepunkten des Festes:

Der Plärrer ist eine Veranstaltung, auf dem nur Schaustellergeschäfte zugelassen sind. Die großen Feuerwerke, die jeweils am Freitagabend abgebrannt werden, gehören zu den Höhepunkten des Festes. Die Familienfreundlichkeit zeigt sich besonders am Familientag mit ermäßigten Fahr- und Eintrittspreisen sowie Vergünstigungen an allen übrigen Betrieben.